Waffenrechtliche Begutachtung nach §6 Waffengesetz

Amtlich anerkannt & zu fairen Konditionen

 

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Waffenrechtliche Untersuchung

Mit der Verwendung von Schusswaffen geht auch eine große Verantwortung einher. Denn allzu leicht können Menschen geschädigt werden oder es können Gefährdungssituationen entstehen. Der Staat verlangt deshalb in bestimmten Auslangslagen eine waffenrechtliche Untersuchung. Diplom-Psychologe Sebastian Wagner bietet entsprechende Untersuchungen an. Ich erstelle für Sie ein fachpsychologisches Gutachten für den Besitz von Waffen. Meine Gutachten sind bundesweit/deutschlandweit amtlich anerkannt.  

Gutachten über die persönliche Eignung bei Personen unter 25 Jahren §6 Abs. 3

Menschen, die noch unter 25 Jahre alt sind benötigen laut § 6 Abs. 3 einen Nachweis über die persönliche Eignung zum Waffenbesitz. Diese Regel trifft nicht für Jäger zu und auch nicht für Sportschützen, die Waffen besitzen wollen, die sie bereits mit 18 Jahren erwerben führen dürfen.  

Gutachten bei Zweifeln an der persönlichen Eignung nach Waffengesetz §6 Abs. 2

Die Waffenbehörde muss eine waffenrechtliche Begutachtung dann anordnen, wenn bestimmte Tatsachen vorliegen, die an Ihrer geistigen und körperlichen Eignung Zweifel bzgl. ihrer Zuverlässigkeit bei der Behörde hervorrufen. Solche Tatsachen sind beispielsweise bei aktenkundiger Alkohol oder Drogenproblematik gegeben. Oder bei Selbst- oder Fremdgefährdung, z.B. wegen Aggressivität. 

Mit einem waffenrechtlichen Gutachten können Sie jedoch diese Eignungszweifel gegenüber der Waffenbehörde ausräumen.  

Amtlich anerkannte waffenrechtliche Gutachten

Mit einem waffenrechtlichen Gutachten können Sie ihre persönliche Eignung trotz der aktenkundigen Tatsachen nachweisen. Bei einem „positiven“ Gutachten gelten Ihre Eignungszweifel gegenüber der Behörde als ausgeräumt. 

Ablauf der waffenrechtlichen Begutachtung

Die Untersuchung besteht aus zwei Teilen: eine Voruntersuchung auf Aktenbasis und eine persönliche Untersuchung am Stanort Bamberg. Genauere Informationen erhalten Sie in Ihrem Informationspaket, welches Sie hier anfordern können.

Zum persönlichen Termin bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit. An Ihren Untersuchungstag durchlaufen Sie folgende Schritte:

  • Leistungstests (z.B. Reaktionszeit)
  • Fragebögen
  • Gutachtergespräch

Etwa drei Stunden sollten Sie für Ihren Besuch bei mir einplanen. Innerhalb von zwei Wochen erhalten Sie Ihr aussagefähiges Gutachten und legen es Ihrer zuständigen Behörde vor.

Ihre Vorteile

Waffenrechtliche Begutachtung bei Dipl.-Psych. Sebastian Wagner – Vorteile:

  • Amtlich anerkannter Gutachter

  • Persönliche und individuelle Betreuung

  • Neutrale und Professionelle Bewertung

  • Hohe Kundenzufriedenheit

  • 100% Vertraulichkeit

Sebastian Wagner, Ihr Gutachter

Sebastian Wagner, Ihr Gutachter

Diplom-Psychologe, Psychotherapeut (HeilprG)

Amtliche Anerkennung für waffenrechtliche Begutachtung

Fachpsychologe für Klinische Psychologie BDP

Fachpsychologe für Verkehrspsychologie BDP

Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie (§ 4a StVG)

Amtlich anerkannter verkehrspsychologischer Berater (§ 71 FeV)

Dipl.-Psych. Sebastian Wagner starstarstarstarstar hat 4,81 von 5 Sternen 149 Bewertungen auf ProvenExpert.com
BDP Mitglied
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Zufriedene Kunden

Ich fand die Kommunikation und Beratung von Herr Wagner sehr gut und zuvorkommend. Auch fand ich es gut das er erst geprüft hat ob es möglich wäre für mich tätig zu werden, um ein bestmögliches Ergebnis für mich zu erreichen. Ich war rundum zufrieden und kann Herr Wagner nur positiv weiterempfehlen.
Frau, Google-Bewertungen

„Ich war zur waffenrechtlichen Begutachtung bei Herrn Wagner. Sehr schneller Rückruf beim Erstkontakt. Präzise und verlässliche Angebotserstellung. Zügige Bearbeitung meines Falls. Bei der Begutachtung freundlich, kompetent, genau und immer FAIR!!! Sehr empfehlenswert!“
Mann, Google-Bewertungen

Kontakt

Dip.-Psych. Sebastian Wagner

Heßlergasse 16, 96049 Bamberg

+49 152 01058103

info@waffenrechtliche-begutachtung.de

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